Eindrücke:
Seenachtfest in Haslach 1

Haslacher Flößerstechen

Historisches

Es war also seit Alters her und bis anno 1994 der Brauch, dass die Haslacher Bürger seien an einem Samstage und Tag des Herrn in den Sommermonaten zu ihrem traditionellen Feste im Walde zusammen gesessen. Dort trafen sich alle Zünfte, Bauern und Sippschaften und auch Gutgesinnte aus Nachbauerndörfern.

Doch eben in diesem Jahre 1994 wurde ihr Wald Opfer der furchterregenden Heimsuchung eines Sturmes und der Wind des Himmels ließ die Bäume durch die Luft wirbeln und knickte sie als wären es Strohhalme. Die noch stehenden Bäume mussten, um noch mehr Schaden zu verhindern, mit der Axt gefällt werden.

Da die Haslacher Bürger aber nicht so einfach von ihrem Wald und ihren Bäumen lassen wollten, erbaten sie vom Herren des Waldes, die noch brauchbaren Stämme sammeln zu dürfen. Dies geschah so und die Bürger ließen die Stämme vier lange Jahre trocknen.

In diesen vier Jahren wollten sie aber auch nicht ohne ein Feste im Sommer sein und so trafen sie sich einem anderen zum Dorfe gehörenden Platz.

Anno 1999 nun schlugen die Männer und Frauen, die sich auch Musikanten nannten, die Bäumstämme zurecht und banden sie zu zwei großen Flößen zusammen. Mit diesen beiden Flößen veranstalteten sie erstmals anno 1999 das Haslacher Flößerstechen auf ihrem idyllischen Haslacher Weiher. Dieses Feste findet seither an einem Freitage, Samstage und Tag des Herrn in den Sommermonaten statt. So schafften es die Haslacher Bürger auch ohne Wald ihre Bäume aus dem traditionellen Waldesfeste weiterhin mit dabei zu haben, bei ihrem Feste im Sommer.

 

Stecherregeln

Um im Turnier weiterzukommen, muss ein Stecher "trocken" bleiben.
Als "nass" und damit nicht "trocken" gilt,
- wer fällt,
- wenn Beide fallen, wer zuerst fällt (Kampfgericht)
- wer vom Standplatz auf das Floß tritt,
- wer seine Lanze verliert
- wer nach der Lanze des Gegners greift
- wer durch den Einsatz unfairer/gefährlicher Mittel den Sturz des Gegners bewirkt (Kampfgerichtentscheid)
- wer durch den Einsatz unfairer Mittel seinen eigenen Sturz verhindert
- wer das gegnerische Floss betritt

Die Turnierleitung, bestehend aus einem erlauchten, unparteiischen Personenkreis, verwarnt einen Stecher:
- bei zu hoch oder zu niedrig liegendem Stich oder
- bei sonst erkennbar unfairem/gefährlichem Verhalten.
Sie kann entscheiden, dass ein "Nasser" nach einer Regelwidrigkeit seines
Gegners im Turnier verbleibt.
Die zweite Verwarnung für einen Stecher bedeutet den Ausschluss der Mannschaft.

Die Spritzer versuchen mit dem Wasserstrahl vom Ufer die gegnerische Mannschaft zu stören oder den Stecher zu Fall zu bringen. Gespritzt wird sobald von der Turnierleitung das Wasser freigegeben wird.
An die beste/ausgefallenste kostümierte Mannschaft wird von der Turnierleitung der Kostümpreis verliehen.